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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Thorsten Arfmann Sound Hacienda (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt), welche den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen vom Auftragnehmer zum Gegenstand haben. Sie gelten durch die Entgegennahme der übermittelten Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderen Bedingungen des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer hiermit. Sämtliche von den Bedingungen des Auftragnehmers und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig, einschließlich auch durch elektronische Übermittlung sowie durch Fernkopie (Telefax). Widerrufsrecht: Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher gem. § 13 BGB, kann dieser von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Informationen hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt „Hinweise“.
 
§ 2 Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Allgemeines  Handelt es sich bei dem Vertragsgegenstand um Foto- oder Bildmaterial, gelten ergänzend insbesondere die nachfolgenden Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen zwischen Thorsten Arfmann Sound Hacienda (nachfolgend Lizenzgeber genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Lizenznehmer genannt). Infolge der durch den Kunden gemachten Bestellangaben erfolgt eine Einstufung der Vertragspartner in eine von drei Nutzergruppen: für private Anwendungen, zu gewerblichen Zwecken und für journalistisch, redaktionelle Anwendungen. Sämtliche unserer Nutzungsrechte gelten nicht-exklusiv. Bei Interesse an dem Erwerb von Exklusivrechten zur uneingeschränkten Nutzung einzelner Aufnahmen fragen Sie diese gerne an.  Nach erfolgter Bestellung erhält der Lizenznehmer eine Bestellbestätigung und Rechnung, entsprechend seiner Nutzergruppe. Mit der Bezahlung des Rechnungsbetrages erkennt der Lizenznehmer die vorliegenden Nutzungsbedingungen ausdrücklich als vereinbart an. Die Wirksamkeit der Vereinbarung tritt mit der Bezahlung des Rechnungsbetrages automatisch in Kraft und bedarf keiner weiteren, zusätzlichen schriftlichen Unterzeichnung. Gleichfalls gilt die Freigabe zur Nutzung des Foto-/Bildmaterials im vereinbarten Nutzungsumfang mit der Bezahlung als erteilt. Mit Inkrafttreten der Vereinbarung erhält der Lizenznehmer das Nutzungsrecht des gelieferten Foto-/Bildmaterials für den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang vorübergehend zur Nutzung eingeräumt. Ein Verkauf der Bildwerke erfolgt nicht, die Urheberrechte verbleiben beim Urheber. Nach Ablauf des Lizenzvertrages ist das Foto-/Bildmaterial vom Lizenznehmer sowie evtl. Kunden des Lizenznehmers auf sämtlichen elektronischen Systemen zu löschen oder zurückzugeben. Sämtliche Angaben und Bezeichnungen des Bildmaterials wurden sorgfältig recherchiert, evtl. vorhandene Fehler oder Falschangaben sind nicht beabsichtigt. Hieraus entstehende Schäden oder Haftungsansprüche lehnt der Lizenzgeber ab. Einschränkungen  Grundsätzlich ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, einzelne oder gesamte Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Lizenzgeber auf andere zu übertragen. Nicht gestattet sind insbesondere Unterlizensierungen wie Abtretung, Übertragung oder Verkauf von Rechten, gemeinsame Nutzungen mit anderen Parteien, Online-Zugänglichmachungen für elektronischen Download oder Verwendungen im Zusammenhang mit Dienstleistungs-, Logo- oder Markenzeichen. Benötigt der Lizenznehmer über die Nutzungsvereinbarung hinaus erweiterte Nutzungsrechte oder beabsichtigt er eine Weitergabe der Rechte oder die Erteilung von Unterlizenzen, muss diese ausdrücklich vorher schriftlich mit dem Lizenzgeber vereinbart sein. Bei Bedarf an der Vergabe von Unterlizenzierungen wird für jeden Kunden eine eigene Werk-Lizenz notwendig. Nicht erlaubt ist die Verwendung der Bildwerke zu kommerziellen Werbezwecken, für Merchandisingzwecke sowie zur kommerziellen Auswertung wie z.B. für die Vervielfältigung, den Verkauf oder Verteilung für den Verkauf, den Wiederverkauf für unterschiedliche Verkaufsdienste oder Verkaufswaren (u.a. Poster, T-Shirts und andere Kleidung, Kappen, Postkarten, Mousepads, Tassen, Tonträger, etc.). An den Foto-/Bildwerken vorhandene Schutzvermerke sowie evtl. vorhandene elektronische Kennzeichnungen gelten als fester Bestandteil und dürfen nicht entfernt werden. Eine Erlaubnis zur Nutzung in etwaigen Bild-/Fotosammlungen sowie Bildkatalogen oder -datenbanken wird untersagt. Ausdrücklich nicht erlaubt ist die Verwendung der Foto-/Bildwerke in einem Kontext mit Inhalten rechtswidriger, sexueller oder gewaltverherrlichender Bereiche. Auflösungen, Bildbearbeitungsrecht Das erworbene Foto-/Bildmaterial wird im JPEG-Dateiformat per E-Mail an den Lizenznehmer ausgeliefert. Die Bildgröße der angebotenen Werke variiert je nach Motiv. Sofern verfügbar sind Foto Scans von Farbprints und Diapositiven auf Anfrage auch in höherer Auflösung lieferbar. In der einfachen Nutzung entspricht die Bildauflösung der maximal vorhandenen Dateigröße nach der vorliegenden und angebotenen Foto-/Bildbearbeitung. In der erweiterten Nutzung kann das Foto-/Bildwerk auf Wunsch auch in der unbearbeiteten, größeren Originalgröße geliefert werden. Der Lizenzgeber bietet auf Wunsch optional und gegen Berechnung, hierbei auch die Möglichkeit einer nachträglichen, individuellen Bildbearbeitung. Generell sind keine Bildverfremdungen an den Foto-/Bildwerken gestattet. Ausgenommen hiervon sind individuell eingeräumte Bildbearbeitungsrechte wie das nachfolgend beschriebene eingeschränkte und erweiterte Bildbearbeitungsrecht. Das eingeschränkte Bildbearbeitungsrecht gestattet dem Lizenznehmer ausschließlich Änderungen von Farb-, Helligkeits- oder Kontrasteinstellungen sowie der Bildgröße insgesamt. Das erweiterte Bildbearbeitungsrecht erlaubt zusätzlich zu den Änderungen des eingeschränkten Bildbearbeitungsrechts auch eine Teilung und Kürzung, eine Freistellung sowie Ausschnitte und Veränderungen der Bildaussage durch Bearbeitung, Umgestaltung oder Werkverbindungen.
 
§ 3 Leistungen und Tarife
Der Auftragnehmer bestätigt die erhaltene Bestellung des Auftraggebers elektronisch oder schriftlich. Die vom Auftragnehmer gestellte Rechnung ist, sofern nicht anders vereinbart, rein netto ohne Abzug im Voraus zahlbar. Sofern eine Bezahlung auf Rechnung vereinbart wurde, ist diese sofort innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung rein netto ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber kann zwischen den beiden Zahlungsmitteln Bezahlung über das Bezahlsystem PayPal oder Bezahlung per Banküberweisung wählen. Akzeptierte Währung ist Euro. Die Möglichkeit zum Kauf auf Rechnung besteht ausschließlich für registrierte Kunden auf Anfrage. Die Preise sind Euro-Nettopreise, denen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils gültigen Höhe zugerechnet wird - Lizenz-Vermittlungen ins Ausland sind steuerbefreit. Sie sind freibleibend und unverbindlich für den Fall, dass zwischen dem Tag der Auftragsbestätigung und der Lieferung eine wesentliche Kostenveränderung eintritt, die eine Preisangleichung notwendig macht. Eine Zahlung des Auftraggebers gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer endgültig über den entsprechenden Betrag verfügen kann. Im Falle des Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen zu Lasten des Auftraggebers und werden mit der ersten Mahnung berechnet. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte des Auftragnehmers – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen von 5% p.a. über dem Referenzzinssatz/Basissatz der EZB (Europäischen Zentralbank) zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behält sich der Auftragnehmer vor. Eine Rückbehaltung des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den Rechnungsbetrag wegen einer erfolgten Mängelrüge oder einer streitigen Gegenforderung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
 
§ 4 Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechts
Macht der Auftraggeber von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt dieser die Kosten der Rücksendung, sofern nicht der Auftragnehmer vor erfolgter Warenrücksendung einer Übernahme der Rücksendekosten zu seinen Lasten schriftlich zugestimmt hat. Die Rücksendung der Ware muss stets frei erfolgen - d.h. ausreichend frankiert - unfrei gemachte Sendungen können nicht angenommen werden. Sofern dem Auftraggeber zu Unrecht Portokosten entstanden sind, werden diese vom Auftragnehmer erstattet. Einen evtl. Verlust oder eine Beschädigung auf dem Transportweg der Rücksendung, hat der Auftraggeber durch Nachweis zu belegen. Die Rücknahme der Ware kann ausschließlich in originaler Verpackung erfolgen. Wurde die Ware original in Cellophan-Folie an den Auftraggeber ausgeliefert, erfolgt eine evtl. Gutschrift des Auftragnehmers ausschließlich bei Erhalt der retournierten Ware in unbeschädigter und ungeöffneter Cellophan-Folie.
 
§ 5 Lieferung
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vorliegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn das Werk den Sitz des Auftragnehmers innerhalb der Frist verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder die Abwicklung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat. Verursacht der Auftraggeber eine Verzögerung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber zu berechnen. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf den Eintritt sonstiger, staatlicher bzw. behördlicher Anordnungen oder unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers oder seiner Zulieferanten liegen, zurückzuführen, verlängert sich die Frist angemessen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf eines Monats vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber unter Nachweis des ihm entstandenen Schadens eine Verzugsentschädigung für jede vollendetet Woche der Verspätung von 0,5% bis zur Höhe von im ganzen 5% vom Wert der verspätet gelieferten Ware verlangen. Im Übrigen bleibt das Recht des Auftraggebers auf Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist unberührt. Lieferungen an gewerbliche Kunden in anderen EU-Staaten erfolgen ausschließlich unter Angabe entsprechender Identifikation, z.B. der USt-IdNr.
 
§ 6 Versand, Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den sonstigen Transportunternehmer auf den Auftraggeber über und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Kosten des Versandes trägt. Ohne besonderes Verlangen des Auftraggebers wird eine Lieferung nicht gegen Diebstahl, Bruch, Transport- oder Feuerschäden versichert. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Der Auftraggeber hat die Ware bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden hin zu untersuchen und dem Transportunternehmer und dem Auftragnehmer etwaige Schäden oder Verluste innerhalb von 5 Werktagen nach Wareneingang schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen. Für fehlerhafte Waren leistet der Auftragnehmer Ersatz, darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
 
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers nebst Zinsen und Kosten Eigentum des Auftragnehmers. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum die Saldoforderung des Auftragnehmers. In Bezug auf die Vertragsvereinbarung hat im Falle einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme der Auftraggeber den Auftragnehmer hierüber unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf zu einer Veräußerung der Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs befugt. Die aus dem Weiterverkauf der Ware herrührende Forderung gegen den Abnehmer tritt der Auftraggeber bereits heute an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderung bei dem Abnehmer berechtig. Diese Einzugsermächtigung kann vom Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers widerrufen werden. Bei Widerruf ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die zur Geltendmachung der Forderungen gegen die Abnehmer nötige Auskunft zu erteilen und dem Auftragnehmer die zum Beweise der Forderung dienenden Urkunden auszuliefern. Der Auftraggeber trägt alle notwendigen Kosten der Forderungseinziehung. Angebote, Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen und technische Unterlagen, die dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor oder nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden, bleiben – mit Ausnahme von Prospekten – alleiniges Eigentum des Auftragnehmers. Ohne die Zustimmung des Auftragnehmers darf der Auftraggeber die vorgenannten Unterlagen nicht benutzen, kopieren vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Werden die Unterlagen vom Auftraggeber oder auf dessen Weisung direkt vom Auftragnehmer Dritten überlassen, ist es allein die Pflicht des Auftraggebers dafür zu sorgen, dass der betreffende Dritte nicht dem vorstehenden Verbot zuwider handelt. Urheber- und Urhebernutzungsrechte verbleiben in allen Fällen beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Print-, Bild- und Tonmaterial von ausgeführten Arbeiten sowie den Namen des Auftraggebers als Referenzkunden zu nennen und für eigene Werbezwecke zu benutzen.
 
§ 8 Gewährleistung
Technische Angaben in Werbeunterlagen, Angeboten etc. unterliegen dem ständigen Wandel. Solche Daten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Der Auftragnehmer behält sich technische Änderungen, Maß- und Farbabweichungen etc. vor, solange dem Auftraggeber diese Änderungen unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfällt jede Gewährleistung. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und dem Auftragnehmer etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch nach 5 Werktagen nach Eingang der Zustellung. Unterlässt er dies, so gilt die Ware als genehmigt, wenn es sich nicht um einen bei einer gehörigen Untersuchung unerkennbaren oder arglistig verschwiegenen Mangel handelt. Erweist sich die gelieferte Ware bei Gefahrübergang als fehlerhaft, bessert der Auftragnehmer am Ort seiner Wahl nach. Die zum Zwecke der Nachbesserung notwendigen Aufwendungen des Auftraggebers (Warenrücksendung, Arbeits- und Materialkosten) trägt der Auftragnehmer. Nur bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Wandelung oder Minderung verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe. Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung, insbesondere Folgeschäden und Schadensersatzansprüche aus irgendeinem Grunde, sind ausgeschlossen. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
 
§ 9 Haftung, Rechte-Übertragung, Schutz-, Nutzungs- und Urheberrechte
Die Haftung des Auftragnehmers für Vertragspflichtverletzungen aus jedem Rechtsgrund heraus, auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, beschränkt sich auf alle Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber zu prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen Rechte Dritter, namentlich gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte verletzen. Sofern der Auftragnehmer von Dritten wegen der Verwertung, Verwendung oder Vervielfältigung der dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Vorlagen wegen der Verletzung von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten oder wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer bei der Verteidigung gegen eine solche Inanspruchnahme zu unterstützen. Bei dem Verdacht einer unrechtmäßigen Nutzung verpflichtet sich der Kunde zum Nachweis der rechtmäßigen Nutzung durch ihn oder seiner Kunden. Ferner hat er den Auftragnehmer sämtliche hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Zu letzterem zählen auch die Anwalts- und Prozesskosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Ansprüche des Auftraggebers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Auftraggebers, durch vom Auftragnehmer nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht vom Auftragnehmer gelieferten Produkten eingesetzt wird.
 
§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zweck der Abwicklung des Projektes verarbeitet und genutzt. Es erfolgt keine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an am Projekt unbeteiligter Dritte. Auf Wunsch des Kunden werden die personenbezogenen Daten nach erfolgter Lieferung gelöscht. Beide Vertragsparteien vereinbaren über den Vertragsinhalt, die vereinbarten Zahlungsmodalitäten sowie persönliche Daten Vertraulichkeit. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
 
§ 11 Kündigung des Vertrages
Unbeschadet der getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die gilt insbesondere auch, wenn vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist. Der Verstoß gegen die Bestimmungen gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer Abmahnung bedarf. Sofern die Parteien Ratenzahlung des Auftraggebers vereinbart haben, kann der Auftragnehmer den gesamten Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung im Verzug ist, oder wenn der Auftraggeber bei Vereinbarung regelmäßiger Ratenzahlungen in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht. Ist der Auftragnehmer aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hatte, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, hat der Auftraggeber neben den Rücktrittsfolgen an den Auftragnehmer eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25% des Auftragsvolumens zzgl. MwSt. zu entrichten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass dem Auftragnehmer ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe erwachsen ist. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber vom Vertrag Abstand nimmt, ohne hierzu berechtigt zu sein. Jegliches Mitverschulden des Auftraggebers an der Störung, schließt das Kündigungsrecht seitens des Auftraggebers aus.
 
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Hamburg. Als Gerichtsstand für Lieferung und vollständige Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselklage, wird ausdrücklich Hamburg vereinbart. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Anwendbar, auch für Lieferungen ins Ausland, ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenverkaufs (CISG). Verhandlungs- und Vertragssprache ist die deutsche Sprache. § 13 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 

Hamburg, 01. März 2024

 

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